Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
| Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsb�rgerschaft (Art. 18 - 25) |
(1) Es wird eine Unionsb�rgerschaft eingef�hrt. Unionsb�rger ist, wer die Staatsangeh�rigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsb�rgerschaft tritt zur nationalen Staatsb�rgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht.
(2) Die Unionsb�rgerinnen und Unionsb�rger haben die in den Vertr�gen vorgesehenen Rechte und Pflichten. Sie haben unter anderem
| a) | das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; | |
| b) | in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europ�ischen Parlament und bei den Kommunalwahlen, wobei f�r sie dieselben Bedingungen gelten wie f�r die Angeh�rigen des betreffenden Mitgliedstaats; | |
| c) | im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangeh�rigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Beh�rden eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangeh�rige dieses Staates; | |
| d) | das Recht, Petitionen an das Europ�ische Parlament zu richten und sich an den Europ�ischen B�rgerbeauftragten zu wenden, sowie das Recht, sich in einer der Sprachen der Vertr�ge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. |
Diese Rechte werden unter den Bedingungen und innerhalb der Grenzen ausge�bt, die in den Vertr�gen und durch die in Anwendung der Vertr�ge erlassenen Ma�nahmen festgelegt sind.
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Rechtsprechung zu Art. 20 AEUV
715 Entscheidungen zu Art. 20 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsb�rgerschaft - Art. 20 AEUV - ...
- EuGH, 04.06.2026 - C-147/24
Der Mutter eines minderj�hrigen Kindes, das Unionsb�rger ist, kann ein ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-147/24
Generalanw�ltin Tamara Capeta: Die Unionsb�rgerschaft beinhaltet das Recht, die ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-147/24
- BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25
Wiedererwerb der t�rkischen Staatsangeh�rigkeit nach Einb�rgerung in den ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 25.04.2024 - C-684/22
Das Unionsrecht steht grunds�tzlich dem automatischen Verlust der deutschen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-684/22
Stadt Duisburg (Perte de la nationalit� allemande) - Vorlage zur ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 19 B 329/22
Messen des Verlusts der deutschen Staatsangeh�rigkeit zugleich auch am Ma�stab ...
- VG D�sseldorf, 22.02.2022 - 8 L 679/21
- VG D�sseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2100/21
Kein Verlust der deutschen Staatsangeh�rigkeit durch Wiedererwerb der t�rkischen ...
- VG D�sseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2190/21
Staatsangeh�rigkeitsrecht - EuGH-Vorlagebeschluss
- EuGH, 25.04.2024 - C-684/22
Querverweise
Auf Art. 20 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)
- Nichtdiskriminierung und Unionsb�rgerschaft
- Art. 25 (ex-Artikel 22 EGV)
- Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung
- Art. 77 (ex-Artikel 62 EGV)
- EU-Vertrag (EU)
- Allgemeine Bestimmungen �ber das ausw�rtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen �ber die gemeinsame Au�en- und Sicherheitspolitik
- Besondere Bestimmungen �ber die gemeinsame Au�en- und Sicherheitspolitik
- Gemeinsame Bestimmungen.
- � 35 (ex-Artikel 20 EUV)