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Bereich (Weinbau)

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Als Bereich oder Weinbaubereich bezeichnet man im Weinbau ein definiertes Gebiet innerhalb eines bestimmten Anbaugebietes (Weinbaugebiet), das aus Lagen dieses Anbaugebietes besteht. Die Bereiche wurden geschaffen, um größere Weinmengen unter einheitlichen Bezeichnungen vermarkten zu können, ohne die meist wenig klangvollen Namen der Anbaugebiete verwenden zu müssen.

Begriffsbestimmung

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Die Abgrenzung der Begriffe ergibt sich aus dem deutschen Weingesetz (WeinG):[1]

Ein Bereich ist eine Zusammenfassung mehrerer Lagen, aus deren Erträgen Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden und die in nahe beieinander liegenden Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes gelegen sind.

Eine Lage ist eine bestimmte Rebfläche (Einzellage) oder die Zusammenfassung solcher Flächen (Großlage), aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtungen hergestellt werden und die in einer Gemeinde oder in mehreren Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes gelegen sind.

Deutsches Weinanbaugebiet

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Weinbaugebiete in Deutschland
Weinbaugebiete in Deutschland

Die deutschen Anbaugebiete sind per Bundesgesetz definiert und bilden zusammen das Deutsche Weinanbaugebiet. Die Bundesländer grenzen die Anbaugebiete ein und teilen diese wenn nötig in Bereiche auf. So sind für das kleine Weinbaugebiet Hessische Bergstraße nur zwei Bereiche und drei Großlagen definiert, aber das große Weinbaugebiet Baden weist neun Weinbaubereiche aus, in denen es wiederum Großlagen gibt.

Die Bereichsnamen können sowohl für Tafelwein als auch für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete verwendet werden. Wird bei Qualitätswein ein Bereich angegeben, so müssen mindestens 85 % der Trauben aus diesem Bereich und der Rest aus dem übergeordneten Anbaugebiet stammen. Bei Prädikatsweinen müssen alle Trauben aus dem angegebenen Bereich stammen.

Von Kritikern wird bemängelt, dass die Bereiche häufig die Namen von Groß- oder Einzellagen tragen, was zu einer Täuschung der Konsumenten führen könne. Beispielsweise ist der einzige Bereich des Anbaugebietes Rheingau, Johannisberg, praktisch namensgleich mit der renommierten Einzellage Schloss Johannisberg. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass etliche Bereiche deckungsgleich mit Anbaugebieten sind. Als Beispiel seien hier das Weinbaugebiet Ahr und der identische Bereich Walporzheim/Ahrtal genannt. Aus diesen Gründen führen viele Winzer weder Bereichs- noch Großlagenbezeichnungen auf den Etiketten ihrer Weine.

Seit einer Evaluierung des Weingesetzes 1989 muss das Wort „Bereich“ nur noch dann auf den Etiketten angegeben werden, wenn der Bereichsname mit einer anderen geographischen Bezeichnung leicht zu verwechseln ist.

In den 13 deutschen Qualitätsweinbaugebieten gibt es 50 Bereiche mit insgesamt etwa 170 Großlagen:

Bestimmtes Anbaugebiet/
geschützte Ursprungsbezeichnung
im Anbaugebiet enthaltene Bereiche Landweingebiet/
geschützte geografische Angabe
Ahr Walporzheim/Ahrtal Ahrtaler Landwein
Landwein Rhein
Baden Bereich Bodensee
Bereich Markgräflerland
Bereich Tuniberg
Bereich Kaiserstuhl
Bereich Breisgau
Bereich Ortenau
Bereich Kraichgau
Bereich Badische Bergstraße
Bereich Tauberfranken
Badischer Landwein
Taubertäler Landwein
Landwein Oberrhein
Landwein Rhein-Neckar
Franken Alzenauer WeinBereich
Churfranken
Main Himmelreich
Frankens Saalestück
Mittelmain
MainSüden
Volkacher Mainschleife
Weinpanorama Steigerwald
Schwanberger Land
Abt Degen Weintal
Weinparadies
Mittelfränkische Bocksbeutelstraße
Landwein Main
Regensburger Landwein
Hessische Bergstraße Bereich Umstadt
Bereich Starkenburg
Starkenburger Landwein
Landwein Rhein
Mittelrhein Bereich Loreley
Bereich Siebengebirge
Rheinburgen-Landwein
Landwein Rhein
Mosel Bereich Burg Cochem
Bereich Bernkastel
Bereich Obermosel
Bereich Saar
Bereich Ruwertal
Moseltor
Landwein der Mosel
Landwein der Saar
Landwein der Ruwer
Saarländischer Landwein
Landwein Rhein
Nahe Bereich Nahetal Nahegauer Landwein
Landwein Rhein
Pfalz Südliche Weinstraße
Bereich Mittelhaardt/Deutsche Weinstraße
Pfälzer Landwein
Landwein Rhein
Rheingau Johannisberg Rheingauer Landwein
Landwein Rhein
Rheinhessen Bereich Bingen
Bereich Nierstein
Bereich Wonnegau
Rheinischer Landwein
Landwein Rhein
Saale-Unstrut Bereich Schloss Neuenburg
Bereich Thüringen
Bereich Mansfelder Seen
Mitteldeutscher Landwein
Sachsen Bereich Meißen
Bereich Elstertal
Sächsischer Landwein
Württemberg Bereich Remstal-Stuttgart
Württembergisch Unterland
Bereich Kocher-Jagst-Tauber
Bereich Oberer Neckar
Bereich Württembergischer Bodensee
Bereich Bayerischer Bodensee
Schwäbischer Landwein
Landwein Neckar
Landwein Rhein-Neckar
Taubertäler Landwein
Bayerischer Bodensee Landwein
(Ohne Zuordnung zu einem
bestimmten Anbaugebiet)
Mecklenburger Landwein
Brandenburger Landwein
Schleswig-Holsteinischer Landwein

Quelle: das Weinrecht, 30. Auflage, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung[2]

Einzelnachweise

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  1. Text des Weingesetzes.
  2. Das Weinrecht. Abgerufen am 1. August 2026.